Langfristige Lieferverträge für Ausrüstung, Munition oder Drohnen im Militärbereich – was ist zu beachten?
Gemäß Art. 7 Nr. 36 des Gesetzes vom 11. September 2019 – Gesetz über das öffentliche Auftragswesen (Dz.U. 2024.1320 konsolidierte Fassung vom 30.08.2024, im Folgenden: „PZP“) umfassen Aufträge im Bereich Verteidigung und Sicherheit unter anderem die Lieferung von militärischem Gerät einschließlich seiner Teile, Baugruppen, Komponenten sowie Software. Verfahren dieser Art bilden eine eigenständige Kategorie öffentlicher…