Compliance in der Lieferkette – das Lieferkettengesetz

Am 22. Juli 2021 hat das deutsche Parlament das Gesetz über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Lieferketten verabschiedet (sog. Lieferkettengesetz, „Gesetz“). Nachdem die Regelungen in Kraft getreten sind, müssen deutsche Unternehmen in Lieferketten nun eine Reihe zusätzlicher Compliance-Kriterien und Sorgfaltspflichten erfüllen. Die Änderungen betreffen auch polnische Unternehmer mit Geschäftspartnern in Deutschland.

Welche Compliance-Maßnahmen sind zu ergreifen?

Das Gesetz sieht die Pflicht zur Einhaltung der Menschenrechte durch Unternehmer vor und verpflichtet sie, Umweltschutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine der wichtigsten Pflichten besteht in der Einrichtung eines Risikomanagements zur Identifikation von Menschenrechtsverletzungen sowie Umweltschädigungen, auch im Bereich des Ein- und Verkaufs.

Die Änderungen betreffen den gesamten Lieferkettenprozess, d.h. alle Etappen, die zur Herstellung von Produkten und der Erbringung von Dienstleistungen im In- und Ausland erforderlich sind (Produktion, Transport, Logistikdienstleistungen). Die Lieferkette umfasst nicht nur Tätigkeiten des Unternehmens im Rahmen des eigenen Gewerbebetriebs, sondern auch seiner direkten und indirekten Lieferanten. Die den Unternehmen auferlegten Pflichten sind auf dem Wege des sog. „Prevent-Detect-Respond“- Modells (Vorbeugen – Erkennen – Reagieren) zu realisieren, d.h.:

  • die Anwendung schädlicher Marktpraktiken ist zu beseitigen und
  • vorbeugende Maßnahmen zur Verbesserung der Lieferkettenqualität sind einzuführen.

Relevanz für polnische Unternehmer

Diese Regelung ist besonders für polnische Unternehmer mit deutschen Geschäftspartnern relevant, denn in der Praxis kann dies bedeuten, dass sie als direkte oder indirekte Lieferanten die gleichen Compliance-Management-Verfahren einführen und einhalten müssen wie ihre deutschen Geschäftspartner (z.B. ein Anti-Korruptionsprogramm gegen interne und externe Korruption).

Beispiel: Ein deutsches Unternehmen, das Rohstoffe für die Automobilindustrie herstellt, ist u.a. zur Einhaltung der Compliance-Anforderungen an die Herkunft von Materialien und Rohstoffen verpflichtet. Im Rahmen der Erfüllung seiner gesetzlichen Pflichten sowie um seine Haftung zu minimieren, muss das Unternehmen auch seine Subunternehmer verpflichten, gesetzestreu zu handeln (und diese Pflichten auf sie übertragen).

Ab wann gilt das Lieferkettengesetz und für wen?

Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2023 für Unternehmer, die mindestens 3.000 Mitarbeiter beschäftigen (einschließlich Leiharbeitern, die für mindestens 6 Monate beschäftigt werden). Ab dem 1. Januar 2024 wird diese Schwelle auf 1.000 Mitarbeiter herabgesetzt. Bei Unternehmen, die zu einer Kapitalgruppe gehören, werden alle Mitarbeiter des gesamten Konzerns berücksichtigt. Dies bedeutet in der Praxis, dass eine sehr große Gruppe von Unternehmen vom Gesetz erfasst wird.