Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz
Da der Arbeitgeber die stärkere Partei im Arbeitsverhältnis ist, ergreift der Gesetzgeber zum Schutz der Arbeitnehmer Maßnahmen, die die schwächere Position des Arbeitnehmers ausgleichen. Ein Beispiel für solche Maßnahmen ist die Gewährleistung gleicher Rechte für Arbeitnehmer, die die gleichen Pflichten erfüllen (Art. 112 des polnischen Arbeitsgesetzbuches). Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitnehmer, die sich in derselben…