Anpassung der Vergütung – die problematische Anwendung von Vertragsklauseln in der Praxis
Das derzeitige polnische Vergabegesetz (VergG) erlaubt im Falle einer Änderung des Mindestlohns die Valorisierung auch im Bereich der indirekten Kosten. Problematisch in der Praxis ist die Anwendung von Vertragsklauseln durch öffentliche Auftraggeber. Die Valorisierungsklausel in Art. 436 Abs. 4 b) des Vergabegesetzes – Zweck und Bedeutung Änderungen des Mindestlohns und des Mindeststundensatzes stellen öffentliche Auftraggeber…