Hohe Geldstrafen bei der Einfuhr von Schmierstoffen
Bis zu 2,5 Mio. Zloty Geldstrafe drohen für die Einfuhr von Flüssigbrennstoffen ohne die erforderliche Eintragung in das sog. Register importierender Unternehmen nach Polen. Seit dem 1. Januar 2020 sind laut der Verordnung vom 27. November 2019 über die detaillierte Auflistung von Flüssigbrennstoffen, deren Herstellung, Lagerung, Verladung, Versendung, Lieferung, Handel, darunter internationaler Handel, einer Konzession…