Polnische Sozialversicherungsanstalt nimmt Corona-Hilfen unter die Lupe
Die polnische Sozialversicherungsanstalt (Zakład Ubezpieczeń Społecznych, kurz „ZUS“) prüft und bestreitet die Rechtmäßigkeit der Zahlung von Corona-Hilfen an Personen, die aufgrund von Dienstleistungsverträgen beschäftigt sind. Die Betroffenen können sich jedoch vor Gericht gegen eine Rückzahlung wehren. Die Corona-Überbrückungshilfe Das Jahr 2020 war in vielerlei Hinsicht ein Jahr des Umbruchs. Die COVID-19-Pandemie stellte die Menschheit vor…