Arbeitszeitrecht – die wichtigsten Regelungen

Wie ist der Arbeitszeitumfang in Polen ausgestaltet? Was sind Überstunden und wann müssen sie ausgeglichen werden? Wie wird die Arbeit an Sonn- und Feiertagen geregelt?

Was ist Arbeitszeit?

Gemäß dem polnischen Arbeitsgesetzbuch (poln. „Kodeks pracy“) wird als Arbeitszeit diejenige Zeit definiert, in der ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber in der Betriebsstätte oder an einem anderen, vom Arbeitgeber genannten Ort, zu Verfügung steht.

Wichtig! Als Arbeitszeit gilt nicht die Wegezeit des Arbeitnehmers vom Wohnort bis zum Arbeitsplatz und zurück.

Die arbeitsrechtlichen Vorschriften unterscheiden zwischen der (i) Arbeitszeit und der (ii) Ruhezeit.

Wie gestaltet sich der „normale“ Arbeitszeitumfang?

Der grundlegende Arbeitszeitumfang eines Arbeitnehmers beträgt 8 Stunden pro Tag (Tagesnorm) und ca. 40 Stunden in einer durchschnittlich fünftägigen Arbeitswoche (Wochennorm). Der für Arbeitnehmer geltende Arbeitszeitumfang wird wie folgt berechnet:

  1. die Anzahl der Wochen im jeweiligen Abrechnungszeitraum wird mit 40 multipliziert und
  2. das Produkt aus 8 Stunden und den sonstigen Werktagen addiert
    Beispiel: Der zu leistende Arbeitszeitumfang im September 2021 betrug 176 Stunden (40 Stunden × 4 Wochen) + (8 Stunden × 2 Tage).

Der Arbeitszeitumfang teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer wird nach denselben Regeln wie bei vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmern berechnet und anschließend proportional zum Arbeitszeitumfang des Arbeitnehmers gemindert.

Zwecks Anpassung der Arbeitszeit an die Tätigkeit des Arbeitgebers dürfen andere Arbeitszeitsysteme eingeführt werden, z.B. ein Gleitzeit- oder aufgabenorientiertes Arbeitszeitsystem. Das Arbeitsgesetzbuch enthält strenge Regeln zur Einführung und Anwendung dieser Systeme.

Ruhezeit

Jedem Arbeitnehmer steht Ruhezeit zu:

  • Tägliche Ruhezeit – 11 Stunden am Tag – die tägliche Ruhezeit darf nur in den im Arbeitsgesetzbuch geregelten Fällen gekürzt werden.
  • Wöchentliche Ruhezeit – 35 Stunden ununterbrochene Ruhezeit während der Woche, einschließlich 11 Stunden täglicher Ruhezeit.

Überstunden

Gemäß dem Arbeitsgesetzbuch darf ein Arbeitnehmer die Arbeit über die geltenden Arbeitszeitnormen hinaus nur bei besonderen Bedürfnissen des Arbeitgebers, einer Rettungsaktion, zum Schutz des menschlichen Lebens oder der Gesundheit, zum Schutz des Vermögens oder der natürlichen Umwelt, oder zwecks Behebung einer Störung leisten. Vorgesehen werden höchstens 8 Überstunden wöchentlich.
Der Ausgleich für geleistete Überstunden beträgt:

  • 100% der Vergütung für Nachtarbeit und die Arbeit an Sonn- und Feiertagen
  • 50% der Vergütung für die Arbeit an sonstigen Tagen

Statt der Zuschläge dürfen die vom Arbeitnehmer geleisteten Überstunden mit Freizeit abgegolten werden.

Achtung: Für die Zeiterfassung des Arbeitnehmers ist der Arbeitgeber zuständig!

Wer darf keine Überstunden leisten?

  • werdende Mütter
  • jugendliche Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer, die für die Betreuung eines Kindes im Alter von bis zu 4 Jahren zuständig sind, müssen ihre Zustimmung erteilen

Nachtarbeit

Auf die Nachtarbeit fallen 8 Stunden zwischen 21 Uhr und 7 Uhr morgens. Es gilt, dass Nachtarbeit von Personen geleistet wird, deren Arbeit auf mindestens 3 Stunden während der Nacht fällt, oder bei denen ¼ des Arbeitszeitumfangs in einem Abrechnungszeitraum auf die Nachtarbeit entfällt.
Einem Arbeitnehmer, der Nachtarbeit leistet, steht ein Vergütungszuschlag für jede während der Nacht geleistete Arbeitsstunde in Höhe von 20% des Stundensatzes zu, der sich aus dem Mindestlohn ergibt.

Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

Im Rahmen des Ausgleichs für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer einen arbeitsfreien Tag innerhalb von 6 Kalenderwochen vor bzw. nach einem solchen Tag zu sichern. Ist dies nicht möglich, sollte der Arbeitnehmer diesen arbeitsfreien Tag bis zum Ende des Abrechnungszeitraums in Anspruch nehmen.

Ähnlich steht dem Arbeitnehmer für die Feiertagsbeschäftigung an einem anderen Tag als Sonntag ein arbeitsfreier Tag zu, den dieser bis zum Ende des Abrechnungszeit-raums in Anspruch nehmen sollte.
Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer mindestens einen arbeitsfreien Sonntag innerhalb von 4 Wochen zu sichern! Die Arbeit in Handelseinrichtungen ist an Sonn- und Feiertagen grundsätzlich unzulässig!

Ruhepausen

Wenn der tägliche Arbeitszeitumfang eines Arbeitnehmers mindestens 6 Stunden beträgt, steht dem Arbeitnehmer das Recht auf eine mindestens 15-minütige Ruhepause zu, die in die Arbeitszeit eingerechnet wird.

Der Arbeitgeber kann eine Ruhepause von höchstens 60 Minuten einführen, die nicht zur Arbeitszeit gerechnet wird und für eine Mahlzeit oder Erledigung persönlicher Belange bestimmt ist – diese Ruhepause wird grundsätzlich im Arbeitsvertrag oder in der Arbeitsordnung festgehalten.