Heimarbeit und Nüchternheitskontrolle – neue Vorschriften im polnischen Arbeitsgesetzbuch

Am 27. Januar 2023 hat der polnische Präsident das Änderungsesetz zum polnischen Arbeitsgesetzbuch unterzeichnet. Die neuen Vorschriften zur Heimarbeit treten wahrscheinlich im März, die Regelungen zur Nüchternheitskontrolle voraussichtlich im Februar in Kraft.

Die wichtigsten Änderungen zur Heimarbeit

Arbeitgeber, deren Beschäftigte Heimarbeit leisten oder in einem Hybridmodell tätig sind wie auch solche, die in Zukunft eine derartige Lösung einführen wollen, sollten entsprechende Grundsätze implementieren bzw. bestehende Regelungen an die neue Rechtslage anpassen. Arbeitgeber, bei denen Gewerkschaften tätig sind, sollten ebenfalls Zeit für die Vereinbarung neuer Regelungen einplanen.

Die wichtigsten Neuerungen zur Heimarbeit:

  • die Einführung von Heimarbeit in das Arbeitsgesetzbuch (Vollzeit oder per Hybrid-Modell), die die bisherige Telearbeit sowie die Vorschriften des COVID-Sondergesetzes in diesem Bereich ersetzt
  • Möglichkeit, an 24 Tagen im Jahr sog. gelegentliche Heimarbeit auszuüben
  • Zu den neuen Pflichten von Arbeitgebern gehören unter anderem:
    • entsprechende Geräte, Service und Wartung der Arbeitsmittel zu Verfügung zu stellen oder eine äquivalente Ausgleichszahlung für die Nutzung privater Geräte zu sichern
    • Deckung der Kosten für elektrische Energie sowie Telekommunikationsdienstleistungen
    • Sicherung technischer Unterstützung sowie Schulungen im Zusammenhang mit der Ausübung von Heimarbeit
  • Bildung einer bevorzugten Arbeitnehmer-Gruppe, der der Arbeitgeber die Heimarbeit nur in eng begrenzten Fällen verweigern kann

Welche neuen Herausforderungen stellen sich für Arbeitgeber?

  • Ersetzen bisheriger Regelungen über die Telearbeit durch entsprechende innerbetriebliche Vorschriften, die die praktische und effektive Einführung von Heimarbeit in dem jeweiligen Unternehmen sichert.
  • Vereinbarung neuer Regelungen mit Gewerkschaften sowie Gespräche mit Arbeitnehmervertretern
  • Ermittlung der rentabelsten Form der Kostenerstattung in Verbindung mit der Heimarbeit
  • Aufteilung der Pflichten aus dem Bereich der Arbeitssicherheit
  • Bewertung des Berufsrisikos sowie Sicherstellung der Ergonomie von Arbeitsplätzen
  • wirksame Kontrolle der Ausführung von Heimarbeit bei gleichzeitigem Schutz von Eigentum und Privatsphäre des Arbeitnehmers

Nüchternheitskontrolle – was besagen die neuen arbeitsrechtlichen Vorschriften?

Aufgrund der neuen Vorschriften zur Nüchternheitskontrolle werden Arbeitgeber die Anwesenheit alkoholähnlicher Substanzen im Organismus von Arbeitnehmern kontrollieren können.

Da die neuen Vorschriften aufgrund der kurzen, 14-tägigen vacatio legis bald in Kraft treten sowie aufgrund der Tatsache, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer über die neuen Prozeduren mindestens 2 Wochen im Voraus informieren müssen, sollten sich Arbeitgeber schon jetzt um die Einführung wirksamer und sicherer Kontrollprozeduren kümmern.

Die gründliche Dokumentation des gesamten Ablaufs der Untersuchung ist insbesondere im Hinblick auf eventuelle gerichtliche Streitigkeiten relevant, die bei Einlegung einer Berufung eines Arbeitnehmers im Falle einer Kündigung aufgrund Trunkenheit am Arbeitsplatz entstehen können.

Arbeitgeber sollten ebenfalls auf die objektive Auswahl von Arbeitnehmern achten, die der Nüchternheitskontrolle unterzogen werden, um sich nicht dem Vorwurf der Ungleichbehandlung auszusetzen.

Die wichtigsten Änderungen zur Nüchternheitskontrolle

ausdrückliches Recht des Arbeitgebers, bei Arbeitnehmern und anderen aufgrund zivilrechtlicher Verträge beschäftigten Personen eine Nüchternheitskontrolle durchzuführen

Ziel der Kontrolle – Schutz von Leben und Gesundheit von Arbeitnehmern und anderen Personen sowie Vermögensschutz

Art der Kontrolle – grundsätzlich nicht-laboratorische Methoden mit geprüften Geräten unter Berücksichtigung der Würde sowie anderer Güter der Arbeitnehmer

Verbot, alkoholisierte Personen oder Personen gegenüber denen ein begründeter Verdacht besteht, dass sie Alkohol konsumiert haben oder alkoholisiert sind, zur Arbeit zuzulassen

Ist ein Arbeitnehmer alkoholisiert oder hat er auf der Arbeit Alkohol konsumiert, so stellt dies einen ausreichenden Kündigungsgrund dar.

Welche Herausforderungen stellen sich für Arbeitgeber?

  • Die Vorbereitung entsprechender innerbetrieblicher Regelungen, die die praktische und wirksame Einführung von Nüchternheitskontrollen bei Arbeitnehmern sichert
  • Problem: entsprechende Regelungen für Arbeitnehmer in Heimarbeit
  • Entsprechende Datenspeicherung über durchgeführte Kontrollen sowie Arbeitnehmern auferlegte Strafen