Die Vergütung nach polnischem Arbeitsrecht

Woraus besteht die Arbeitsvergütung? Welche Zulagen stehen dem Arbeitnehmer zu? Wie hoch ist die Mindestvergütung, die der Arbeitgeber vorschlagen darf? Bei der Vergütung handelt es sich um eine obligatorische Leistung des Arbeitgebers zugunsten des Arbeitnehmers im Gegenzug für geleistete Arbeit oder Umstände, die in rechtlicher Hinsicht mit der Arbeitsleistung gleichwertig sind – und in Ausnahmefällen – auch für bestimmte Zeiträume, an denen keine Arbeit geleistet wird.

Aus welchen Komponenten besteht die Arbeitsvergütung?

Der Grundlohn ist der Hauptbestandteil der Vergütung, der gemäß dem in der jeweiligen Betriebsstätte geltenden Vergütungssystem berechnet wird. Die Höhe der Vergütung eines vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmers DARF NICHT weniger als der Mindestlohn betragen.

2020 2600 PLN brutto 17 PLN/h
2021 2800 PLN brutto 18,30 PLN/h
2022 3010 PLN brutto 19,70 PLN/h
01.2023 3490 PLN brutto 22,80 PLN/h
07.2023 3600 PLN brutto 23,50 PLN/h

Wann wird eine nicht obligatorische Zulage zu einer obligatorischen Zulage?

Nicht obligatorische Zulagen können, müssen aber nicht Bestandteil der Vergütung bilden, sie werden durch die Vorschriften des Arbeitsgesetzbuches nicht aufgezwungen. Der Arbeitgeber kann ihre Auszahlung in folgenden Dokumenten regeln:

  • Tarifvertrag
  • Vergütungsordnung
  • Arbeitsvertrag

Falls die Auszahlung einer solchen Zulage von dem Arbeitgeber auf eine der vorstehend genannten Arten vorgesehen wird, hat der Arbeitgeber diese Zulagen auszuzahlen.

  • Die Funktionszulage steht normalerweise den Geschäftsführern und Führungskräften als Ausgleich für die größere Verantwortung zu, die sie in Verbindung mit dem Personalmanagement übernehmen.
  • Die Dienstalterszulage steht den Arbeitnehmern für die Dienstjahre zu.
  • Die Wechselschichtzulage steht den im Schichtsystem beschäftigten Arbeitnehmern zu und hat Beschwerlichkeiten in Verbindung mit der Arbeitsleistung zu unterschiedlichen Tages- und Nachtzeiten auszugleichen.
  • Die Leistungszulage wird Personen mit zusätzlichen Qualifikationen gewährt, die über einen wissenschaftlichen Titel oder akademischen Grad verfügen, einen Fachkurs abgeschlossen haben oder sich durch Fremdsprachenkenntnisse auszeichnen.
  • Die Erschwerniszulage Arbeitnehmern gewährt, die Auswirkungen ausgesetzt sind, die ihre körperliche oder geistige Fitness beeinträchtigen oder eine Berufskrankheit verursachen können.

Dürfen Arbeitnehmern Prämien gewährt werden?

Prämien sind gemäß dem polnischen Arbeitsrecht nicht obligatorisch. Es wird zwischen Prämien (Regelprämie) und Preisen (Ermessensprämien) unterschieden.

  • Die Gewährung eines Preises (Ermessensprämie) hängt nicht von der Erfüllung bestimmter Voraussetzungen durch den Arbeitnehmer ab und die Zuerkennung des Preises liegt ausschließlich im Ermessen des Arbeitgebers.
  • Die Gewährung einer Prämie (Regelprämie) hängt von der Erfüllung der Voraussetzungen für die Prämie gemäß der Arbeitsordnung/dem Arbeitsvertrag durch den Arbeitnehmer ab und liegt nicht im Ermessen des Arbeitgebers. Der Arbeitnehmer kann eine solche Prämie erhalten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

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