FIDIC-Verträge bei Öko-Investitionen – die optimale Wahl für Klär- und Verbrennungsanlagen

Der Bau, die Modernisierung oder die Sanierung von Umweltinvestitionen wie Kläranlagen oder thermischen Anlagen für kommunale Abfälle sind häufig von strategischer Bedeutung für den Investor und den Auftragnehmer. Im Laufe der Investition stehen beide Parteien vor technischen, aber auch rechtlichen Herausforderungen.

Der Investor hat jedoch die Möglichkeit, das Modell für die Durchführung der Investition zu wählen, was bereits in der Konzeptionsphase sorgfältig bedacht werden sollte. Die Vertragsbedingungen, vor allem der Inhalt des Vertrags, sollte dem gewählten Modell entsprechen. Zu den auf dem polnischen Markt am häufigsten anzutreffenden FIDIC-Verträgen gehören der rote (der so genannte „Build“-Modus, bei dem das Projekt vom Investor entwickelt wird), der gelbe (der so genannte „Design and Build“-Modus, bei dem die Planungsunterlagen vom Auftraggeber entwickelt werden) und der silberne (der so genannte „EPC/Turnkey“-Vertrag, bei dem die Risiken vom Auftragnehmer getragen werden). Welches Modell ist also zu wählen?

Was sind FIDIC-Verträge?

FIDIC-Verträge sind Standard-Musterverträge, die bei internationalen Bau- und Ingenieurprojekten verwendet werden und von der Internationalen Vereinigung Beratender Ingenieure (franz. Fédération Internationale des Ingénieurs Conseils, kurz „FIDIC“) entwickelt wurden. Bei diesen Vorlagen handelt es sich um eine Reihe von Regeln und Vorschriften zu den Parteipflichten, einschließlich finanzieller und zeitlicher Aspekte. Ein wichtiger Punkt, der durch diese Vorlagen geregelt wird, sind die Risiken, die die Parteien im Rahmen der verschiedenen Vereinbarungen übernehmen. Die Universalität und Allgemeingültigkeit der FIDIC-Kontakte bringt es mit sich, dass Ingenieure mit den verschiedenen „Unterklauseln“, wie die Bestimmungen dieser Vorlagen genannt werden, größtenteils gut vertraut sind.

Gestaltung auf Investorenseite

Dieses Investitionsmodell sollte insbesondere von Investoren in Betracht gezogen werden, die eine Modernisierung oder einen Umbau bestehender Anlagen durchführen. Der Ausarbeitung der Bau- und Detailplanung durch den Investor (und in der Mehrzahl durch das Planungsbüro) sollte die Prüfung der Bestandsdokumentation der bestehenden Anlagen, eine detaillierte Bestandsaufnahme des künftigen Bauplatzes und der bestehenden Infrastruktur vorausgehen. Danach erstellt der Planer die Planungsunterlagen, die es dem Investor ermöglichen, die gesetzlich vorgeschriebenen Genehmigungen, einschließlich der wasserrechtlichen Genehmigungen, einzuholen. Die im Laufe dieses Prozesses erhaltenen Unterlagen bilden die Grundlage für die Ausarbeitung der Planungsunterlagen.

Bei diesem Modell vermeidet der Investor ein wesentliches Problem, das häufig in der Umsetzungsphase des Modells „Entwerfen und Konstruieren“ auftritt, wo ungenaue Bestimmungen der Beschreibung des Vertragsgegenstandes in der Regel zu Streitigkeiten über dessen Auslegung führen. Dabei ist es wichtig, dass der Investor, der gemeinsam mit dem Architekten einen Entwurf für den Bau, die Modernisierung oder den Umbau ausarbeitet, die Art und Weise der Ausführung der einzelnen Elemente der Investition sowie die Technologie, die er im Zielprozess einsetzen möchte, genau festlegen kann. In finanzieller Hinsicht wird das vom künftigen Generalunternehmer erstellte Angebot einen präzisen Hinweis auf die tatsächlichen Absichten des Investors enthalten und nicht die Risiken berücksichtigen, die von den Auftragnehmern bei der Preiskalkulation von Arbeiten im Rahmen des „Design and Build“-Modells üblicherweise übernommen werden, wie z. B. das Risiko von Mängeln bei der Beschreibung des Vertragsgegenstands oder von möglichen Hindernissen auf der Baustelle.

Wann lohnt es sich, den Auftragnehmer mit der Planung zu beauftragen?

Verträge auf der Grundlage des „Design and Build“-Modells, das im so genannten „gelben FIDIC“ beschrieben wird, sollten vor allem dann verwendet werden, wenn der Investor den Bau einer neuen Investition oder die Modernisierung bzw. den Umbau bestehender Anlagen in einer Weise plant, die den Ausschluss der derzeit funktionierenden Infrastruktur erfordert. Bei Arbeiten, die nach diesem Modell durchgeführt werden, legt der Investor seine Erwartungen in Form einer detaillierten Beschreibung dar, anstatt einen Bauentwurf zu präsentieren. Bei Investitionen, die nach diesem Modell durchgeführt werden, ist der Investor verpflichtet, den Zweck seiner Investitionsabsicht genau zu beschreiben, unabhängig davon, ob es sich um eine öffentliche Investition handelt oder ob sie auf privatem Grund durchgeführt wird. Wenn der Investor die gleichzeitige Durchführung von Bauarbeiten und die weitere Nutzung seiner Anlage plant, sollte er das Modell „bauen“ in Betracht ziehen, da in diesem Fall der zuvor erstellte Entwurf die notwendige Staffelung der Arbeiten entsprechend den Anforderungen des Investors berücksichtigt.

Was ist das EPC-Modell und lohnt es sich, es anzuwenden?

Schlüsselfertig-Verträge werden von den öffentlichen Auftraggebern nicht allgemein anerkannt. Die Durchführung einer Investition auf der Grundlage der „silbernen FIDIC“-Vertragsbedingungen ist durch eine größere Freiheit des Auftragnehmers gekennzeichnet, bürdet ihm aber auch ein erhebliches Ausführungsrisiko auf. Im Prinzip beschränkt sich der Auftraggeber darauf, lediglich die Leitlinien und Erwartungen für das geplante Projekt zu formulieren, die von einer allgemeinen Aussage über den Zweck, der mit der Investition erreicht werden soll, bis hin zu einer Angabe der spezifischen Parameter, die die Investition erfüllen muss, reichen können.

Bei diesen Verträgen wird die Verantwortung für das Ergebnis vollständig auf den Auftragnehmer übertragen und die Rolle des Auftraggebers wird erheblich reduziert. Dies geht so weit, dass bei Verträgen, die auf dem „silbernen FIDIC“ basieren, kein Vertragsingenieur ernannt wird. Interessanterweise ist es nach dem „silbernen“ Buch der Auftragnehmer, der die Risiken im Zusammenhang mit dem Auftreten unvorhersehbarer physikalischer Bedingungen trägt und sie in den Angebotspreis eingerechnet hat. Die Schwierigkeit, solche Lösungen in die polnische Rechtsordnung zu implementieren stellt den Hauptgrund für ihre Zufälligkeit dar. Es ist auch schwer vorstellbar, dass sie angesichts der rechtlichen Anforderungen, die öffentlichen Auftraggebern auferlegt werden, wenn das Projekt nicht an den Auftragnehmer übergeben wird (insbesondere im Hinblick auf die Notwendigkeit, ein Funktions- und Nutzungsprogramm zu erstellen), Anwendung finden.

Wer haftet für die Auswahl des Modells?

Es ist zu bedenken, dass es immer der Investor ist, der für die Auswahl geeigneter, an den Gegenstand des Projekts angepasster Lösungen verantwortlich ist. Daher trägt der Investor die Risiken, die mit der Verwendung eines Modells verbunden sind, das sich im Laufe der Umsetzung nicht bewährt hat. Es lohnt sich daher, jedes Mal abzuwägen, welche Umsetzungsformel für die Investition vorteilhaft ist, wobei die Erwartungen an das Projektergebnis und vor allem die dem Investor für die Umsetzung zur Verfügung stehenden Mittel (einschließlich möglicher EU-Mittel) zu berücksichtigen sind.

Sollten Sie Fragen zum Thema FIDIC haben, wenden Sie sich gern an unseren Autor.

____________________________________________________________________________________________________________

Verwandte Beiträge