Rechtsgrundlage für öffentliche Ausschreibungen in Polen

Das System der öffentlichen Ausschreibungen in Polen ist streng formalisiert. Die Teilnehmer öffentlicher Vergabeverfahren sind verpflichtet, auf Grundlage und im Rahmen der entsprechenden gesetzlichen Vorschriften zu handeln.

Gesetzliche Grundlage

Hauptgrundlage für die Regelung des öffentlichen Auftragswesens ist das Gesetz vom 11. September 2019 über das Vergaberecht („Vergabegesetz”), das folgende Aspekte des Vergabeverfahrens detailliert regelt:

  • Grundsätze und Verfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge
  • Grundsätze der Überprüfung von Auftragnehmern, die an Ausschreibungen teilnehmen (Gründe für den Ausschluss eines Auftragnehmers oder die Ablehnung eines Angebots, Bedingungen für die Teilnahme am Verfahren, Kriterien für die Angebotsbewertung)
  • Rechtsschutzmaßnahmen (Regeln für die Einlegung einer Berufung bei der Nationalen Berufungskammer, einer Klage beim Bezirksgericht oder einer Kassationsklage beim Obersten Gericht, Verlauf des Berufungsverfahrens vor dem Bezirksgericht)
  • Grundsätze für die Zuteilung öffentlicher Aufträge (Umfang der Vertragsbestimmungen in einem öffentlichen Auftrag, Katalog missbräuchlicher Klauseln, Umfang von Unteraufträgen, Regeln für die Änderung eines öffentlichen Auftrags) sowie
  • Grundsätze für den Abschluss öffentlicher Aufträge (Kontrolle durch den Präsidenten des Amtes für öffentliches Auftragswesen)
  • Grundsätze für die Kontrolle der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Kontrollen durch den Präsidenten des Amtes für öffentliches Auftragswesen).

Aus Sicht ausländischer Auftragnehmer ist von besonderer Bedeutung die Tatsache, dass die Vorschriften des Vergabegesetzes auf EU-Richtlinien basieren, die einheitliche Regeln für die Durchführung von Ausschreibungen in der Europäischen Union vorsehen. Zu den wichtigsten Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates gehören u.a.:

  • Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über das öffentliche Auftragswesen zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG
  • Richtlinie 2014/25/UE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über das öffentliche Auftragswesen durch Unternehmer aus dem Bereich Wasserwirtschaft, Energie, Transport und Postdienste, zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/WE
  • Richtlinie 2014/23/UE des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Konzessionen

Das Vergabegesetz wird von einer Reihe von Ausführungsverordnungen begleitet, die einzelne Fragen detailliert regeln, z.B.:

  • Unterlagen, die der Auftraggeber vom Auftragnehmer fordern kann
  • Arten der Kosten eines Berufungsverfahrens
  • den Wert von Aufträgen und Wettbewerben, von denen die Pflicht zur Übermittlung von Mitteilungen an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union abhängig ist oder
  • aktuelle EU-Schwellenwerte und ihre PLN-Gegenwerte
  • der PLN-Gegenwert der in Euro ausgedrückten Beträge
  • der durchschnittliche PLN/EUR-Wechselkurs als Grundlage für die Umrechnung des Wertes der öffentlichen Aufträge oder Wettbewerbe.

Das System der öffentlichen Ausschreibungen wird auch durch andere Rechtsakte geregelt, die sehr oft mit dem Vergabeverfahren einhergehen und die sowohl von öffentlichen Auftraggebern als auch Unternehmern, die sich um öffentliche Aufträge bewerben, beachtet werden müssen. Dies sind insbesondere:

Es ist zu bedenken, dass die Teilnahme am Vergabeverfahren die umfassende Kenntnis des sehr komplexen Regelungsgeflechts erfordert. Die optimale Kenntnis der vergaberechtlichen Vorschriften hat Einfluss sowohl auf das Ergebnis der Ausschreibung als auch die spätere Ausführung des Vertrages.