KMU – Fonds für geistiges Eigentum

Noch bis 8. Dezember 2023 können Unternehmen den KMU-Fonds in Anspruch nehmen, der finanzielle Unterstützung für den Schutz von Rechten an geistigem Eigentum für in der EU ansässige kleine und mittlere Unternehmen bietet.

Der Zuschuss umfasst die Erstattung von bis zu 75 % der Gebühr für die Eintragung einer Marke oder eines anderen ausschließlichen Rechts – eines gewerblichen Musters oder Modells, eines Patents oder einer Pflanzensorte.

Welche Finanzierungsmöglichkeiten gibt es?

Bei der Eintragung einer Marke oder eines anderen ausschließlichen Rechts auf EU-Ebene (EUIPO, EPO) oder auf nationaler Ebene (UPRP, polnisches Patentamt) können 75 % der Gebühren zurückerstattet werden, außerhalb der EU (WIPO) sind es 50%.

  • 50% – Schutz im internationalen Verfahren (WIPO) – Die Rückzahlung in Höhe von 50% umfasst unter anderem die Anmeldegebühr sowie die Gebühr für die Angabe von Mitgliedsstaaten, in denen sich eine Schutzwirkung entfalten soll
  • 75% – Nationaler Schutz, (UPRP, poln. Patentamt) oder Schutz auf EU-Ebene (EUIPO, EPO) – Die Rückzahlung umfasst unter anderem die Anmeldegebühr, Gebühren für zusätzliche Warenklassen, für die erste Schutzfrist, die Inanspruchnahme der Priorität sowie die Veröffentlichung oder Aufschiebung

Wie hoch ist die Rückerstattung?

Beispiel:

Für die Eintragung einer Marke in 3 Produktklassen innerhalb der Europäischen Union wird eine Gebühr von 1050 € erhoben.  

Mit der Finanzierung aus dem KMU-Fonds belaufen sich die Kosten für den Schutz auf 262,50 €. Der Unternehmer erhält 75 % der Gebühren, also 787,50 €, zurück.


Markenzeichen und Muster
PatentePflanzenarten
Max. Erstattung1000 €1500 €225 €

Wie gestaltet sich das Verfahren zur Rückerstattung?

Der Förderantrag

Der erste Schritt besteht darin, auf der EUIPO-Website einen Förderantrag einzureichen, in dem die Gutscheine angegeben werden, die der Unternehmer im Rahmen des Zuschusses erhalten möchte.

Notwendige Unterlagen:

  • Kontoauszug des Unternehmens
  • Bescheinigung über den Status als Mehrwertsteuerzahler oder NIP/REGON Bescheinigung
  • Erklärung, falls das KMU durch einen externen Vertreter vertreten wird

Der Föderbescheid

  • Maßnahmen zum Schutz geistigen Eigentums

Die Gutscheine sind 2 Monate nach Erhalt des Förderbescheids gültig. Die Gültigkeit kann um weitere 2 Monate verlängert werden.

Während dieses Zeitraums können Anträge auf Schutz des geistigen Eigentums im Zusammenhang mit den gewährten Gutscheinen eingereicht und bezahlt werden. Dazu gehört beispielsweise der Antrag auf Markenanmeldung.

  • Einreichung eines Erstattungsantrags

Sobald die IP-Aktivitäten abgeschlossen sind und die Gutscheine bezahlt wurden, muss ein Erstattungsantrag gestellt werden, wodurch die Gutscheine aktiviert werden.

Auf die Aktivierung folgt eine Einlösungsfrist, in der die Erstattung der durch den Gutschein abgedeckten zusätzlichen Kosten beantragt werden kann. Diese beträgt 6 Monate  bei Gebühren für Marken und Muster.

Frist zur Antragstellung

Der Fonds hat eine Laufzeit bis zum 8. Dezember 2023 und ist auf ein Volumen von 27,1 Mio. € begrenzt. Die Zuschüsse werden nach dem Prinzip „Wer zuerst kommt, malt zuerst“ vergeben, d.h. die Reihenfolge der Anträge entscheidet.