Compliance: Der Digital Services Act
Seit dem 17. Februar dieses Jahres gilt die Verordnung über digitale Dienste (EU-Verordnung – Digital Services Act, kurz DSA) für die gesamte Internetbranche. Zweck der Verordnung ist die Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet.
Findet der DSA auch auf Ihr Unternehmen Anwendung?
Die Verpflichtungen des DSA betreffen Anbieter von Vermittlungsdiensten wie z. B. Hosting-Anbieter oder Anbieter von Online-Plattformen.
In der Praxis sind unter den genannten Begriffen Einrichtungen zu verstehen, die Websites betreiben und es den Nutzern z.B. ermöglichen ein umfangreiches Nutzerkonto zu führen und Meinungen, Beiträge oder Kommentare in einem öffentlichen Forum zu veröffentlichen.
Die Pflichten aus dem DSA können daher für Rechenzentren, Cloud-Dienste, Online-Shops, mobile App-Shops, Marktplatzplattformen, Buchungsplattformen (z. B. für Reisen) oder andere Plattformen gelten, die Informationen speichern – z. B. E-Learning-Plattformen, Dating-Seiten, soziale Netzwerke.
Welche Pflichten ergeben sich aus dem DSA?
Je nachdem, wie ein Online-Dienst eingestuft wird und je nachdem, ob es sich um einen Kleinst-, Klein-, Groß- oder mittelständischen Unternehmer handelt, kann der DSA dem Unternehmen unterschiedliche Verpflichtungen auferlegen.
Diese Verpflichtungen können zum Beispiel darin bestehen
- eine Kontaktstelle für Behörden und Nutzer zu benennen
- einen Vertreter zu benennen (wenn Sie Ihren Sitz außerhalb der EU haben)
- die Geschäftsordnung für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen an den DSA anzupassen – insbesondere durch die Einführung von Regeln für verbotene Inhalte und deren Moderation
- Berichte auf der Website oder an die zuständigen Behörden zu erstellen
- geeignete Mechanismen für die Meldung illegaler Inhalte und die Reaktion darauf vorzusehen
- ein internes System zur Bearbeitung von Beschwerden und zur außergerichtlichen Streitbeilegung einzuführen
Welche Sanktionen drohen bei Verletzung des DSA?
Die Sanktionen für Verstöße gegen den DSA werden durch die nationale Gesetzgebung eingeführt, der DSA definiert lediglich Grundsätze:
o der Höchstbetrag der Geldbußen, die bei Nichteinhaltung einer im DSA festgelegten Verpflichtung verhängt werden können, beträgt bis zu 6 % des weltweiten Jahresumsatzes des betreffenden Zwischendienstleisters im vorangegangenen Geschäftsjahr,
o der Höchstbetrag der Geldbuße, die wegen der Erteilung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Auskünfte, der Nichtbeantwortung oder Nichtberichtigung unrichtiger, unvollständiger oder irreführender Auskünfte und der Nichtunterwerfung unter eine Prüfung verhängt werden kann, beträgt bis zu 1 % der Jahreseinnahmen oder des weltweiten Umsatzes des betreffenden Zwischendienstleisters oder der betreffenden Person im vorangegangenen Geschäftsjahr,
o der Tageshöchstbetrag der Geldbuße beträgt bis zu 5 % des durchschnittlichen weltweiten Tagesumsatzes oder der Tageseinnahmen des betreffenden Dienstleisters im vorangegangenen Geschäftsjahr und wird ab dem in der Entscheidung angegebenen Datum berechnet.
Wie können wir Ihnen helfen?
Um Ihr Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorzubereiten, bieten wir:
- eine Analyse, ob ein Dienst unter die DSA-Verordnung fällt und, falls ja, welche Rolle der Anbieter dieses Dienstes spielt und welche Pflichten er hat
- Website-Audits – insbesondere im Hinblick auf die verwendeten Werbetools und mögliche „dunkle Muster“ von Webschnittstellen
- rechtliche Inhalte für die Website – z. B. Änderungen der Bedingungen für die Erbringung elektronischer Dienstleistungen, aber auch einschlägige Informationen über die Kontaktstelle oder Mechanismen zur Prüfung von Beschwerden / für außergerichtliche Streitbeilegung
- Entwurf von Mechanismen für die Meldung illegaler Inhalte und Reaktionen auf diese
- Schulung des Personals in der praktischen Anwendung der DSA-Vorschriften