Die wichtigsten Steueränderungen 2023 – was ist neu? #Teil1

Am 25. Oktober 2022 wurde das Gesetz zur Änderung des Körperschaftssteuergesetzes und einiger anderer Gesetze im Gesetzblatt veröffentlicht, das Steueränderungen vorsieht, die hauptsächlich die Körperschaftssteuer (KöSt) betreffen. In unserem mehrteiligen Tax Alert für 2023 finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen sowie unsere Beobachtungen und Kommentare zu den mit den neuen Rechtsvorschriften verbundenen Risiken. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Steuer auf verlagerte Einkünfte
  • Polnische Holdinggesellschaft
  • Pauschalbesteuerung auf die Einkünfte von Kapitalgesellschaften (sog. estnische Körperschaftssteuer)
  • Quellensteuer
  • Änderungen bei der Begrenzung der Fremdfinanzierungskosten
  • Fremdfinanzierungskosten, wenn der Steuerzahler die erhaltenen Mittel für Kapitaltransaktionen einsetzt
  • Verrechnungspreise
  • Mindeststeuer

Der vorliegende erste Teil befasst sich mit der Steuer auf verlagerte Einkünfte sowie der Polnischen Holdinggesellschaft (PSH).

Steuern auf verlagerte Einkünfte

Inkrafttreten: 1. Januar 2022

Bemessungsgrundlage: Summe der Betriebsausgaben, die sog. „verlagerte Einkünfte” darstellen.

Verlagerte Einkünfte: Kosten, die der polnische Steuerpflichtige unmittelbar zugunsten eines verbundenen Unternehmens trägt. Es besteht die Pflicht zu prüfen, ob das Unternehmen, an das das verbundene Unternehmen die Zahlung weiterleitet, die oben genannten Bedingungen erfüllt, um die Zahlung als verlagerte Einkünfte zu betrachten.

Steuersatz: Pauschalsatz von 19 %.

Ziel der Gesetzgebung ist es, die Verlagerung von Einkünften auf verbundene Unternehmen in Ländern mit niedrigen effektiven Steuersätzen (sog. Steueroasen) zu begrenzen.

Was sind verlagerte Einkünfte?

  • Gebühren und Entgelte für die Nutzung oder das Recht auf Nutzung von Rechten oder immateriellen Vermögenswerten
  • Kosten, die im aufgehobenen Artikel 15e des Körperschaftssteuergesetzes aufgeführt sind (Beratungsleistungen, Marktforschung, Werbedienstleistungen, Verwaltung und Kontrolle, Datenverarbeitung, Versicherungen, Garantien und Gewährleistungen sowie Dienstleistungen ähnlicher Art)
  • Kosten der Fremdfinanzierung (z. B. Zinsen, Gebühren, Provisionen)
  • Gebühren und Vergütungen für die Übertragung von Funktionen, Vermögenswerten oder Risiken

Die oben genannten Kosten müssen:

  • im Steuerjahr als abzugsfähige Ausgabe berücksichtigt und
  • zugunsten eines verbundenen Unternehmens getragen worden sein, das seinen Sitz oder Geschäftsleitung nicht im Hoheitsgebiet der Republik Polen hat.

Wenn die angegebenen Kosten die oben genannten Bedingungen erfüllen, handelt es sich um so genannte qualifizierte Kosten für die Zwecke der Steuer auf verlagerte Einkünfte.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit qualifizierte Kosten (d. h. die zuvor genannten) als „verlagerte Einkünfte“ gelten, müssen außerdem die folgenden Bedingungen erfüllt sein:

  • die qualifizierten Kosten machen mindestens 3 % der steuerlichen Kosten des Steuerpflichtigen für das Steuerjahr aus
  • das Unternehmen, das die Vergütung für die Kosten erhält, ist in einem Land ansässig, in dem eine Vorzugssteuer erhoben wird, d. h. die Steuer beträgt weniger als 14,25 %, oder das Unternehmen unterliegt einer Steuerbefreiung oder einem Steuerausschluss
  • das Unternehmen, das die Vergütung erhält, überträgt mindestens 10 % der Einkünfte in irgendeiner Form und (i) erfasst diese Ausgaben als Aufwand, oder (ii) diese Einnahmen bestehen aus dem ausschüttungsfähigen Gewinn
  • das Unternehmen, welches die Vergütung erhält, erhält mindestens 50 % seiner Einnahmen von polnischen Steuerpflichtigen, die mit ihm verbundene Unternehmen darstellen.

Hinweis: Die Beweislast dafür, dass eine der oben genannten Bedingungen nicht erfüllt ist, liegt beim polnischen Steuerzahler.

Polnische Holdinggesellschaft – eine Chance für Steuerzahler?

Welche Vergünstigungen können Steuerzahler in Anspruch nehmen? Der Gesetzgeber hat Schritte zur Liberalisierung der sog. PSH-Vorschriften, d.h. der Vorschriften über die polnische Holdinggesellschaft unternommen. Vorschriften sehen ab dem 1. Januar 2023 folgende Vergünstigungen für Steuerzahler vor:

  • CIT-Befreiung von 100 % des Betrags der von Tochtergesellschaften erhaltenen Dividenden
  • CIT-Befreiung von 100 % der Erlöse aus der Veräußerung von Anteilen einer Tochtergesellschaft gegen Entgelt, sofern die Veräußerung an eine nicht verbundene Partei erfolgt.

Die oben genannten Präferenzen gelten, wenn die Holdinggesellschaft die entsprechenden Bedingungen seit mindestens 2 Jahren ununterbrochen erfüllt.

Für wen sind die neuen Vorschriften interessant?

  • Für Investitionsfonds oder -plattformen, die auf eine Verringeringung der Kosten für den Ausstieg aus der Investition konzentriert sind
  • Für Investoren von Start-ups

Welche Bedingungen müssen erfüllt werden?

Polnische Holdinggesellschaft  
  • Sp. z o.o., S.A. sowie P.S.A. mit Steuerresidenz in Polen
  • Ist unmittelbarer Eigentümer von mindestens 10% der Anteile (Aktien) an der abhängigen Kapitalgesellschaft
  • Sie bildet keine steuerliche KapitalgruppeAnteile an der Gesellschaft werden weder mittelbar noch unmittelbar durch einen Rechtsträger mit Sitz-/Geschäftsleitung u.a. in einem Land, welches schädlichen Steuerwettbewerb betreibt.
  • Beansprucht keine Befreiung für eine Tätigkeit in einer Sonderwirtschaftszone oder der polnischen Investitionszone, kann jedoch die Befreiungen gem. Art. 20 Abs.3 und Art. 22 Abs.4  in Anspruch nehmen (Befreiung der Dividende von der Körperschaftssteuer gem. der Parent Subsidiary Richtlinie).
Abhängige Gesellschaft  
  • Sp. z o.o. oder S.A. oder eine ausländische Gesellschaft mit Rechtspersönlichkeit
  • Sie kann eine unbegrenzte Anzahl von Anteilen (Aktien) an einer anderen Gesellschaft halten (nach alter Rechtslage bis zu 5%).
  • Sie kann Gesellschafter einer Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit sein
  • Sie kann Befreiungen für eine Tätigkeit in einer Sonderwirtschaftszone oder der Polnischen Investitionszone in Anspruch nehmen
  • Die ausländische Gesellschaft hat keinen Sitz / Geschäftsleitung unter anderem in einem Land, welches schädlichen Steuerwettbewerb betreibt.

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