Änderungen bei Einkommen- und Körperschaftssteuer 2022 – Teil 1

Welche Steueränderungen wurden ab 2022 in Polen eingeführt? Wo kann gespart werden, wo werden wir mehr zahlen müssen? Nachstehend präsentieren wir die wichtigsten steuerrechtlichen Vorschriften, die im Januar 2022 in Kraft getreten sind.

Mindestbetrag der Körperschaftssteuer

Am 1. Januar 2022 wurde ein Mindestbetrag für die Körperschaftsteuer in Höhe von 10% der Bemessungsgrundlage eingeführt.

Mindeststeuerpflichtige Unternehmen

Körperschaftsteuerpflichtige Unternehmen (darunter Organschaften, ausländische Betriebsstätten), die im Steuerjahr:

  • einen Verlust aus der wirtschaftlichen Tätigkeit erlitten haben, oder
  • deren Anteil der Einkünfte an Erträgen aus der betrieblichen Tätigkeit weniger als 1% beträgt (Rentabilitätsfaktor)

werden von der Mindeststeuer erfasst.

Ausgaben (darunter Abschreibungen) für den Erwerb, die Herstellung oder Verbesserung von Sachanlagen werden zur Berechnung des Verlustes und des Rentabilitätsfaktors nicht berücksichtigt.

Einige Unternehmen wurden von der Mindeststeuer ausgeschlossen, wie z.B. Finanzunternehmen, Steuerpflichtige, die ihre Tätigkeit erst aufnehmen (während der ersten 3 Jahre) und Steuerpflichtige, die einen Einnahmenrückgang von 30% im Verhältnis zu den Einnahmen aus dem Vorjahr ausgewiesen haben.

Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage wird aus der Summe bestimmter Bestandteile gebildet, d.h.:

  • 4% der Erträge (außer Kapitalerträge)
  • zugunsten verbundener Unternehmen getragene Fremdfinanzierungskosten, die 30% des steuerlichen EBITDA überschreiten
  • Latenter Steuer im Zusammenhang mit der Offenlegung immaterieller Vermögenswerte, die zur Erhöhung des Bruttogewinns oder Minderung der Bruttoverluste beiträgt
  • zugunsten verbundener Unternehmen oder Unternehmen aus sog. Steueroasen direkt bzw. indirekt getragene Anschaffungskosten bestimmter immaterieller Dienstleistungen oder Rechte (z.B. Lizenzen), die 5% des steuerlichen EBITDA um 3 Mio. PLN überschreiten.

Minderung der Bemessungsgrundlage

Die Bemessungsgrundlage wird durch bestimmte Abzüge gemindert, darunter durch Ermäßigungen (z.B. F+E), jedoch unter bestimmten Vorbehalten, sowie Einkünfte aus der Tätigkeit in den Wirtschaftszonen

Steuerabzüge von der Mindeststeuer

Der für das jeweilige Jahr abgeführte Mindeststeuerbetrag kann von der nach Regelbesteuerung berechneten Steuer abgezogen werden, und zwar in der Steuererklärung für 3 weitere Steuerjahre direkt nach dem Jahr, in dem der Steuerpflichtige den Mindeststeuerbetrag abgeführt hat.

Zahlungsfristen

Der Mindeststeuerbetrag wird jährlich berechnet und an das Finanzamt innerhalb der Frist zur Abgabe der jährlichen Steuererklärung abgeführt (bis Ende des dritten Monats des Folgejahres).