Update: Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingngen

Am 26. April 2023 ist eine Änderung des Arbeitsgesetzbuches in Kraft getreten, die die EU-Richtlinie über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen sowie die Richtlinie über die Vereinbarkeit von Beruf und Familie umsetzt. Arbeitgeber sollten nun die durch sie verwendeten Unterlagen überprüfen und ändern, insbesondere Arbeitsordnungen, Musterarbeitsverträge sowie Informationen über die Arbeitsbedingungen. Mit den Änderungen sind einige neue Informzationspflichten verbunden. Sie betreffen auch den Elternurlaub, die Regeln für die Beendigung befristeter Verträge oder das Verbot von Nebentätigkeiten.

Änderungen in Arbeitsverträgen

  • Die Pflicht des Arbeitgebers, die Beendigung eines befristeten Arbeitsvertrags zu begründen, und – im Falle von Arbeitgebern mit Gewerkschaftsorganisationen – die Pflicht zur Anhörung
  • Änderung der Vorschriften über den Abschluss eines Probearbeitsvertrags, insbesondere die Anzeigepflicht, wenn der Abschluss eines weiteren befristeten Vertrags beabsichtigt ist, und die Möglichkeit, einen Probearbeitsvertrag bei entschuldigtem Fernbleiben des Arbeitnehmers zu verlängern
  • Gewährung eines jährlichen Anspruchs des Arbeitnehmers, die Änderung der Art des Arbeitsvertrags auf einen unbefristeten Zeitraum oder vorhersehbarere und sicherere Arbeitsbedingungen zu beantragen

Achtung! Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern nicht mehr verbieten, zusätzliche Tätigkeiten auszuüben (es sei denn, sie schließen mit dem Mitarbeiter ein Wettbewerbsverbot ab).

Erweiterte Urlaubsansprüche und zusätzliche Pausen

  • 2 Tage oder 16 Stunden Arbeitsausfall aufgrund höherer Gewalt, wobei der Arbeitnehmer Anspruch auf die Hälfte des Lohns hat
  • 5 Tage unbezahlter Pflegeurlaub
  • Erhöhung des Elternurlaubs um 9 Wochen, der nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden kann
  • Vaterschaftsurlaub nur bis zum Alter des Kindes von 12 Monaten
  • zusätzliche min. 15-minütige Pausen, die in die Arbeitszeit eingerechnet werden und für Arbeitnehmer mit einer erhöhten täglichen Arbeitszeit bestimmt sind

Wichtig! Arbeitnehmer, die Eltern eines Kindes unter 8 Jahren sind, können beantragen, dass für sie flexible Arbeitsregelungen gelten, was wie folgt zu verstehen ist:

Elektronische Kommunikation

  • Die Novellierung hat die Kommunikation mit Arbeitnehmern wesentlich erleichtert. Arbeitnehmer können nun die meisten Anträge in Papierform oder aber elektronisch einreichen.
  • Die Informationen über die Beschäftigungsbedingungen können statt auf Papier auch elektronisch übermittelt werden.

Erhöhte Informationspflichten des Arbeitgebers