Subventionen: Förderung von Investitionen mit wesentlicher Bedeutung für die polnische Wirtschaft

Investoren können in Polen für ihre Vorhaben eine Reihe von Förderprogrammen in Anspruch nehmen, wie z.B. eine Befreiung von der Körperschaftssteuer in den polnischen Sonderwirtschaftszonen. Eines der bedeutendsten Programme hat die polnische Regierung für die Jahre 2011 bis 2030 für Unternehmen ins Leben gerufen, deren Investitionen von „wesentlicher Bedeutung für die polnische Wirtschaft“ sind. Dieses Programm unterstützt insbesondere Projekte, die auf wirtschaftliche Innovationen und Konkurrenzfähigkeit abzielen.

Welche Projekte werden unterstützt ?

Das Programm erfasst große und mittlere Projekte, insbesondere wenn sie neue Technologien, Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten oder aber die Zusammenarbeit der Wirtschaft mit Hochschuleinrichtungen betreffen. Es gibt zwei Beihilfearten: (1) für die Schaffung neuer Arbeitsplätze und (2) für bestimmte Kosten von Neuinvestitionen.

Beihilfen für die Schaffung neuer Arbeitsplätze

Art der InvestitionMindest- Investitionsaufwand (Mio. PLN)Mindest-beschäftigungandere AnforderungenMaximale Unterstützung (pro Arbeitsplatz in PLN)
Forschung & Entwicklung1 (< 100 Tsd. / Arbeitnehmer)103hochentwickelte Prozesse< 15 Tsd. /20 Tsd.1,2
Kompetenzzentrum für Unternehmensprozesse   1.5/ 0.31150/ 501fortgeschrittene/ hochentwickelte Prozesse< 12 Tsd. /15 Tsd.1,2
Zentrum für fortgeschrittene Unternehmens-dienstleistungen1.5/ 0.31250/ 501mittelmäßig entwickelte Prozesse< 12 Tsd. /15 Tsd.1,2

Beihilfen für qualifizierte Kosten von Neuinvestitionen

Art der InvestitionMindest- Investitionsaufwand (Mio. PLN)Mindest-beschäftigungandere AnforderungenMaximale Unterstützung (als % der qualifizierten Kosten)
Forschung & Entwicklung1 (< 100 Tsd / Arbeitnehmer)103< 15% /20%1,2
Innovativ720Bestätigung der Innovativität durch das Ministerium< 10% /15%1,2
Strategisch160100< 10% /15%1,2

Schulungsbeihilfen

Maximaler Zuschuss (für jeden Arbeitnehmer in PLN) – 25% oder 50%1,2 der Schulungskosten

1 in mittelgroßen Städten, die ihre gesellschaftliche und wirtschaftliche Funktion verlieren und in Kreisen oder Stadtkreisen, in denen die Arbeitslosenquote mindestens 160% der durchschnittlichen Arbeitslosenquote im Land beträgt
2 in 5 Wojewodschaften in Ostpolen (Warmińsko-Mazurskie, Podlaskie, Lubelski, Świętokrzyskie, Podkarpackie)
3 nur Personen mit Hochschulbildung

Quelle: www.paih.gov.pl

Zusätzliche Kriterien

Nach Erfüllung der in den obigen Tabellen genannten Schwellenwerte werden zusätzlich Punkte für Qualitätskriterien vergeben wie u.a.:

  • die strukturelle Entwicklung, zu der die Investition beitragen kann, d.h. Schaffung von Arbeitsplätzen, geographische Reichweite etc.
  • Zusammenarbeit mit wissenschaftlichen Stellen, Hochschulen
  • Erfahrung bei Investitionsvorhaben
  • Humanressourcen
  • CSR (Corporate Social Responsibility)
  • Einfluss auf die Branche / den Sektor lokal sowie national
  • Einfluss auf das Humankapital sowie
  • Einfluss auf die lokale Umwelt

Wo kann der Antrag gestellt werden?

Der entsprechende Antrag auf finanzielle Unterstützung kann bei der polnischen Agentur für Investitionen und Handel (Polska Agencja Inwestycji i Handlu S.A.) gestellt werden. Die Agentur unterstützt Investoren bei der Stellung des Antrags und erteilt die entsprechenden Informationen wie z.B. zu den formellen Anforderungen des Programms. Nach einer Prüfung durch die Agentur wird der Antrag an ein interministerielles Team weitergeleitet und gelangt schließlich bei einer Empfehlung zwecks Genehmigung in das zuständige Ministerium, derzeit das Ministerium für Entwicklung und Technologie.