EUDR – EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten
Die Verordnung (EU) 2023/1115 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 31. Mai 2023 über die Bereitstellung bestimmter Waren und Erzeugnisse im Zusammenhang mit Entwaldung und Waldschädigung auf dem Unionsmarkt und ihre Ausfuhr aus der Union sowie zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 995/2010 – EUDR (European Union Deforestation Regulation) ist ein wichtiges Element für die ESG dar. Die am 29. Juni 2023 in Kraft getretene Verordnung stellt einen strengen Rechtsakt der Europäischen Union dar, der darauf abzielt, die weltweite Entwaldung und Waldschädigung zu stoppen.
Die Verordnung erlegt Unternehmen, die Produkte, die zur Entwaldung beitragen, wie Soja, Kakao, Kaffee, Palmöl, Holz oder deren Derivate, einführen und auf den EU-Markt bringen, besondere Verpflichtungen wie die Einhaltung der Sorgfaltspflicht auf jeder Stufe der Lieferkette auf. Die neuen Regeln decken ein breites Spektrum von Wirtschaftssektoren ab und können sowohl auf große Konzerne als auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schwerwiegende Konsequenzen haben.
Wann treten die Vorschriften der EUDR in Kraft?
Wie in der Verordnung festgelegt, sollten die wichtigsten Pflichten der Verordnung nach einer Übergangszeit ab dem 30. Dezember 2024 gelten.
Am 16. Oktober 2024 jedoch schlu die Europäische Kommission vor, dass Inkrafttreten der einzelnen Pflichten zu verschieben und wenn das Europäische Parlament zustimmt, werden diese ab dem
o 30. Dezember 2025 – für große Unternehmen
o 30. Juni 2026 – für kleine und mittlere Unternehmen
gelten.
Auch wenn die Mitteilung selbst noch nicht der Änderung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der wichtigsten Bestimmungen der Verordnung vorgreift, da hierfür noch weitere gesetzgeberische Maßnahmen erforderlich sind, erscheint eine Änderung des Zeitpunkts des Inkrafttretens der EUDR nun sehr wahrscheinlich.
Neue Verpflichtungen nach der EUDR
Die Verordnung führt zahlreiche Anforderungen ein, die Unternehmen erfüllen müssen, um Produkte legal auf den EU-Markt bringen zu können. Ein Hauptziel der EUDR ist es, sicherzustellen, dass nach dem 31. Dezember 2020 keine Produkte mehr aus der Abholzung von Wäldern stammen.
Überprüfung der Herkunft von Rohstoffen | Die Unternehmen müssen nachweisen, dass ihre Produkte nicht zur Entwaldung beitragen. Alle Grundstücke, auf denen die Rohstoffe produziert wurden, müssen geografisch lokalisiert werden. Die Geolokalisierung kann mit Hilfe von Satellitentechnologie wie EGNOS/Galileo-Systemen überprüft werden, so dass die Herkunft der Produkte genau verfolgt werden kann |
Risikobewertung | Die Unternehmen müssen regelmäßig Risikobewertungen der Lieferkette durchführen und dabei unter anderem das Herkunftsland der Produkte und potenzielle Entwaldungsrisiken analysieren. Wenn die Risiken hoch sind, müssen zusätzliche Maßnahmen zur Risikominderung ergriffen werden |
Sorgfaltserklärung | Für jede Charge eines geregelten Produkts muss eine Sorgfaltserklärung abgegeben werden, bevor die Ware in Verkehr gebracht wird. Diese Erklärungen müssen mindestens 5 Jahre lang aufbewahrt werden und können von den zuständigen Aufsichtsbehörden überprüft werden. |
Überwachungssysteme | Unternehmen werden in fortschrittliche Systeme zur Überwachung der Lieferketten investieren müssen, um die Herkunft der Produkte kontinuierlich zu verfolgen und darüber zu berichten. Diese Systeme sollten Datenanalysen, Satelliten- und sogar Blockchain-Technologien umfassen, um die Einhaltung der Vorschriften zu unterstützen. |
Von der EUDR erfasste Produkte
Die Verordnung gilt für eine breite Palette von Produkten, die mit der Entwaldung in Zusammenhang stehen, darunter:
Sojabohnen, die hauptsächlich für die Futtermittelproduktion verwendet werden
Kakao und Kaffee, die wichtigsten Exportprodukte aus tropischen Ländern
Palmöl, das in der Lebensmittel-, Kosmetik- und chemischen Industrie weit verbreitet ist
Holz, dessen Produktion eine offensichtliche Hauptursache für die Entwaldung istRinder, die mit der Umwandlung von Wäldern in Weideland in Verbindung gebracht werden, ein wichtiger Faktor für die Entwaldung
Die aus diesen Rohstoffen gewonnenen Waren unterliegen ebenfalls den Anforderungen und müssen denselben strengen Regeln entsprechen.
Das bedeutet, dass die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Vermarktung von Holz auch Marktteilnehmer betreffen können, die beispielsweise in der Möbel- oder Papierindustrie tätig sind. Aus diesem Grund wird der Anwendungsbereich der EUDR in der Praxis sehr weit gefasst sein.
EUDR – wer ist betroffen? Auswirkungen auf Unternehmen
Die Einführung der EUDR-Verordnung stellt Unternehmen vor eine Reihe neuer Herausforderungen, denn sie müssen ihre Arbeitsabläufe an die regulatorischen Anforderungen anpassen. Im Folgenden werden die wichtigsten Bereiche aufgeführt, die von den neuen Vorschriften betroffen sind:
Erhöhte Betriebskosten | Die Kosten, die mit der Einführung von Überwachungs-, Berichts- und Risikobewertungssystemen verbunden sind, können erheblich sein, insbesondere für international tätige Unternehmen. Um die EUDR-Anforderungen zu erfüllen, sind zusätzliche Investitionen in Zertifizierung, Datenanalyse und Technologien zur Verfolgung der Lieferkette erforderlich. |
Risiko von Sanktionen | Verstöße gegen die EUDR können schwere finanzielle Sanktionen nach sich ziehen. Zu den Sanktionen gehören Geldstrafen von bis zu 4 % des Jahresumsatzes eines Unternehmens, die Beschlagnahme von Waren und sogar ein Verbot, Waren auf dem EU-Markt in Verkehr zu bringen. Die Unternehmen müssen daher ihre Aktivitäten genau überwachen, um Sanktionen zu vermeiden. |
Erhöhter sozialer Druck | Verbraucher und Investoren erwarten zunehmend mehr Transparenz und Nachhaltigkeit. Unternehmen, die die neuen Vorschriften schnell und effektiv umsetzen, können ihren Ruf als sozial verantwortliche Unternehmen stärken, was sich als Wettbewerbsvorteil erweisen kann. |
Interner Regelungsbedarf | Um ihre Tätigkeiten mit der EUDR in Einklang zu bringen, müssen Unternehmen geeignete Verfahren und Strategien einführen, wie z. B. Verhaltenskodizes für ihre Lieferanten. |
Wie kann man sich auf die EUDR vorbereiten?
Um sich wirksam auf die Umsetzung der EUDR vorzubereiten und das Risiko von Geldstrafen zu minimieren, sollten Unternehmen eine Reihe von Vorbereitungsmaßnahmen ergreifen, auf die wir besonders hinweisen können:
1. Einführung von Sorgfaltspflichtsystemen
Unternehmen müssen in Technologien investieren, um die Lieferkette zu überwachen und Daten über die Herkunft der Produkte zu sammeln. Die Einführung von automatisierten Risikoanalysesystemen und Geolokalisierungstools wird die Einhaltung der Vorschriften erleichtern.
2. Knappe Zusammenarbeit mit Lieferanten
Um sicherzustellen, dass die Produkte den neuen Vorschriften entsprechen, sollten Unternehmen engere Beziehungen zu ihren Lieferanten aufbauen, um eine wirksamere Herkunftskontrolle der Rohstoffe zu ermöglichen. Angaben zu Lieferanten müssen aufbewahrt und regelmäßig überprüft werden.
3. Auditierung von Prozessen
Regelmäßige interne und externe Audits können dazu beitragen, Lücken in der Einhaltung der Vorschriften aufzudecken, und ermöglichen es, rasch Abhilfemaßnahmen zu ergreifen.
4. Teamschulungen
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass alle für das Lieferkettenmanagement verantwortlichen Personen in Bezug auf die EUDR-Anforderungen angemessen geschult werden. So können sie ihre neuen Aufgaben besser verstehen und sie effektiver umsetzen.
Michał Urbański – Adwokat, Counsel w Zespole Nieruchomości, koordynator ESG
Karolina Janczura-Królasik – Associate w Zespole Nieruchomości