Der KRS-Newsletter – Maßnahme gegen Unternehmensdiebstähle

Im Rahmen der Novellierung des Gesetzes über das Landesgerichtsregister (poln. Ustawa o Krajowym Rejestrze Sądowym) wurde zum 21.06.2022 ein neuer Online-Dienst, der sog. Newsletter eingeführt, der Unternehmensdiebstählen entgegenwirken und gleichzeitig die Überwachung laufender Eintragungsverfahren erleichtern soll.

Wenn das Unternehmen „gestohlen“ wird

Bei einem Unternehmensdiebstahl stellen unberechtigte Dritte mit gefälschten Dokumenten einen Handelsregisterantrag, um so Kontrolle über die Gesellschaft zu erlangen. Da das Handelsregister bei Prüfung des Antrags lediglich den Inhalt der Dokumente prüft, nicht jedoch ihre Authentizität, kommt es in seltenen Fällen zur Eintragung „falscher“ Geschäftsführer oder Gesellschafter. Als Konsequenz können aufgrund der falschen Eintragung z.B. Gelder ausgezahlt, Darlehen eingegangen oder auf andere Art und Weise über das Gesellschaftsvermögen verfügt werden.

Welche Informationen enthält der Newsletter?

Der automatisch versandte Newsletter gibt Aufschluss über Ereignisse wie Handelsregisteranträge oder Eintragungen und enthält grundlegende Informationen über die jeweilige Änderung wie die KRS-Position, das Aktenzeichen und das Eingangsdatum (ohne Beschreibung der Art der Sache). Genauere Informationen können gegebenenfalls auf dem Wege der Akteneinsicht beim Registergericht erlangt werden. Zu beachten ist, dass der Newsletter lediglich Ereignisse umfasst, die nach Abonnement-Beginn erfolgt sind.

Im Falle eines sog. Unternehmensdiebstahls können Unternehmer so schnellstmöglich Kenntnis von etwaigen Eintragungsversuchen unberechtigter Dritter nehmen und die entsprechenden Maßnahmen ergreifen wie etwa den Eintragungsbeschluss anfechten oder aber die Strafverfolgungsorgane einschalten.

Wo kann der Newsletter bestellt werden?

Der Newsletter-Dienst ist in Gestalt eines Abonnements für Kontoinhaber des Portals der Registergerichte (Portal Rejestrow Sadowych, https://prs.ms.gov.pl/) erhältlich und kann bis zu 50 Gesellschaften mit jeweils ausgewählten Parametern betreffen, bezüglich deren der Abonnent Informationen erhalten möchte. Das Abonnement kann jeweils für ein Jahr bestellt und dann immer wieder erneuert werden. Der Newsletter-Dienst ist kostenlos.

Fazit

Die Einführung des Newsletters ist positiv zu bewerten. Auch wenn sie sicherlich nicht dazu führt, dass Unternehmensdiebstähle vollständig eliminiert werden, kann eine größere Transparenz eine schnelle Reaktion bei verdächtigen Vorgängen möglich machen.