Die neue Fördergebietskarte für Regionalbeihilfen
Es wurden tiefgreifende Änderungen in der Funktionsweise der Polnischen Investitionszone, einem 2018 eingeführten Förderinstrument für Erstinvestitionen, eingeführt. Am 19. April 2021 hat die EU-Kommission die überarbeiteten „Leitlinien für Regionalbeihilfen des Staates“ für die Jahre 2022-2027 angenommen.
Gegenstand der Leitlinien ist die Neugestaltung des Umfangs von Regionalbeihilfen, die Investoren in Polen insbesondere in der Polnischen Investitionszone gewährt werden. Einige Fördergebiete können von diesen Änderungen profitieren, andere werden dabei jedoch den Kürzeren ziehen – wie z.B. Warschau. Die Änderungen sind am 1. Januar 2022 in Kraft getreten.
Das Gros der Unterstützung für Ostpolen
Anhand der Leitlinien hat der Ministerrat Anfang Juni 2021 den Verordnungsentwurf vom 27. Mai 2021 über die Festlegung der Fördergebietskarte veröffentlicht. Die Verordnung legt die beihilfefähigen Fördergebiete sowie die Beihilfehöchstintensität unter Berücksichtigung insbesondere des Bruttoinlandsproduktes je Einwohner auf dem jeweiligen Gebiet fest.
Die höchsten Beihilfeintensitäten von 50% werden Gebieten zuerkannt, in denen das Pro-Kopf-BIP nicht mehr als 55% des EU-Durchschnitts beträgt.
Die Höhe der Beihilfe in Form einer Körperschaftssteuerbefreiung wird auch vom Umfang der geplanten Investition abhängig gemacht, bei Großprojekten etwa ist die Herabsetzung der Beihilfeintensität wegen der potenziellen Wettbewerbsverzerrung in dem jeweiligen Fördergebiet zulässig.
Auch der Katalog der beihilfefähigen Sektoren wird überarbeitet. Nicht beihilfefähig sind danach u.a. folgende Sektoren:
- Eisen und Stahl
- Braunkohle
- Kohle
- Transport
- Breitbandnetze
- Energiewirtschaft
Aufgrund der o.g. Leitlinien wurde die Beihilfehöchstintensität für die einzelnen Fördergebiete gemäß der nachstehenden Tabelle festgelegt.
Beihilfehöchstintensitäten für einzelne Fördergebiete
Region | Beihilfehöchstintensität |
---|---|
Gebiete innerhalb der Woiwodschaften: ■ Lublin ■ Karpatenvorland ■ Podlachien ■ Heiligkreuz ■ Ermland-Masuren und der Subregion Siedlce |
50% |
Gebiete innerhalb der Woiwodschaften: ■ Kujawien-Pommern ■ Lebus ■ Lodsch ■ Kleinpolen ■ Oppeln ■ Westpommern und Region Masowien mit Ausnahme von der Subregion Siedlce |
40% |
Gebiete innerhalb der Woiwodschaften: ■ Pommern und Schlesien |
30% |
Gebiete innerhalb der Woiwodschaften: ■ Niederschlesien und Großpolen mit Ausnahme von den Städten Posen und Breslau und der Subregion Posen |
25% |
Gebiete innerhalb der Städte Posen und Breslau und der Subregion Posen im Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2024 | 20% |
Gebiete innerhalb der Städte Posen und Breslau und der Subregion Posen im Zeitraum ab dem 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 | 15% |
Region der Hauptstadt Warschau (für die Gebiete der Kreise und Gemeinden) | 25% |
Hauptstadt Warschau (und angrenzende Kreise d.h. Warschau West): ■ Legionowo ■ Pruszków ■ Nowodwory ■ Grodzisk Mazowiecki ■ Mińsk Mazowiecki ■ Wołomin ■ Piaseczno und Otwock |
0% |
Eine Änderung zum Besseren?
Experten zufolge werden Investoren aus den geplanten Änderungen grundsätzlich profitieren. In manchen Regionen wird sich die Lage jedoch verschlechtern und damit verlieren solche Regionen, was die Einholung von Beihilfen angeht, an Attraktivität. Dies ist zum Beispiel in der Hauptstadt Warschau der Fall, wo die Einholung von Beihilfen in Form der Körperschaftsteuerbefreiung (CIT) nicht möglich sein wird.
Alle bei Inkrafttreten der Änderungen erlassenen Beihilfebescheide bleiben weiterhin gültig und der Inhalt dieser Bescheide bleibt durch die neue Fördergebietskarte unberührt.