Die elektronische Signatur als must-have für Geschäftsführer

Die Gründung einer Gesellschaft in Polen ist für die Geschäftsführung mit einer Reihe zusätzlicher Pflichten verbunden. Eine davon ist die Notwendigkeit, über eine qualifizierte elektronische Unterschrift oder ein Vertrauensprofil auf der elektronischen Plattform der öffentlichen Verwaltung ePUAP zu verfügen. Wozu dient die elektronische Signatur? Einige unternehmerische Maßnahmen können ausschließlich unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur…

Die Anstellung von Geschäftsführungs- und Vorstandsmitgliedern

Bei Kapitalgesellschaften ist die Geschäftsführung bzw. der Vorstand (im Weiteren für GmbH und AG „Geschäftsführung“ genannt) obligatorisches Gesellschaftsorgan. Die Geschäftsführung kann aus den Gesellschaftern/Aktionären oder anderen Personen bestehen. Bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung werden die Mitglieder der Geschäftsführung durch Gesellschafterbeschluss be- und abbestellt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag enthält abweichende Regelungen. Bei der Aktiengesellschaft obliegt diese Befugnis wiederum dem Aufsichtsrat.

Die Gründung einer GmbH – online oder beim Notar

Eine der beliebtesten Rechtsformen in Polen ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (poln. Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością, kurz Sp. z o.o.), da sie neben relativ geringen Gründungskosten nicht nur eine flexible Regelung der Beziehungen zwischen den Gesellschaftern ermöglicht, sondern auch die Beschränkung der Haftung auf die Gesellschaftereinlage garantiert. Gründungsvoraussetzungen Die polnische Sp. z o.o. kann…