Verletzung der DSGVO – wie melde ich einen Datenschutzverstoß?
Oft erreichen uns Fragen, wie Datenschutzverstöße bei der polnischen Datenschutzbehörde gemeldet werden können. Wir haben einen kurzen Fahrplan zusammengestellt, der den Meldevorgang näherbringen soll.
Welche Frist gilt bei der Meldung von Datenschutzverstößen?
Frist: 72 Stunden ab Feststellung des Verstoßes
Art. 33 Abs. 1 DSGVO:
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten meldet der Verantwortliche unverzüglich und möglichst binnen 72 Stunden, nachdem ihm die Verletzung bekannt wurde, diese der gemäß Artikel 55 zuständigen Aufsichtsbehörde, es sei denn, dass die Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten voraussichtlich nicht zu einem Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen führt. Erfolgt die Meldung an die Aufsichtsbehörde nicht binnen 72 Stunden, so ist ihr eine Begründung für die Verzögerung beizufügen.
Der Meldevorgang bei Datenschutzverstößen
Die Meldung von Datenschutzverstößen kann beim Präsidenten der polnischen Datenschutzbehörde, wenn dieser zuständig ist, durch die folgenden Meldekanäle erfolgen:
- Elektronisch durch Ausfüllen des vorgesehenen elektronischen Formulars auf der Plattform biznes.gov.pl:
- Das Einloggen erfolgt über
- das sog. Vertrauensprofil („Profil Zaufany“) – Informationen zum Profil
- E-Ausweis (sog. e-Dowod) – Informationen zum e-Ausweis
- Die Meldung kann auf zwei Arten unterzeichnet werden:
- mit qualifizieriter Unterschrift („podpis kwalifikowany“)
- über das Vertrauensprofil
- Das Einloggen erfolgt über
- Elektronisch durch Versendung eines ausgefüllten Formulars an die elektronische Inbox ePUAP: UODO / SkrytkaESP
- Hierfür ist das Einloggen auf die Seite https://epuap.gov.pl/ notwendig.
- Durch das Vertrauensprofil
- Durch den e-Ausweis
- Durch den Dienst „mojeID“
- Die Meldung kann auf zwei Arten unterzeichnet werden, per
- qualifizierter Unterschrift
- Vertrauensprofil
- Hierfür ist das Einloggen auf die Seite https://epuap.gov.pl/ notwendig.
- Elektronisch durch Versendung eines ausgefüllten Formulars mithilfe des allgemein zugänglichen Schreibens auf der Plattform biznes.gov.pl oder auf der Plattform epuap.gov.pl.
- Traditionell per Versendung des ausgefüllten Formulars an die Adresse des Amtes. Aktuelle Adresse: ul. Stawki 2, 00-193 Warschau
- Gemäß Art. 57 § 5 Nr. 2 der Verwaltungsverfahrensordnung wird die Frist eingehalten, wenn das Schreiben vor ihrem Ablauf
- an die elektronische Zustellungsadresse des Organs der öffentlichen Verwaltung verschickt wurde und der Absender eine Zustellungsbestätigung erhalten hat
- es in einer Filiale der polnischen Post im Sinne des Postgesetzes vom 23. November 2012 oder einer Poststelle, die durch einen Betreiber von Postdienstleistungen die einem anderen Mitgliedsstaat der EU, der Schweizerischen Eidgenossenschaft oder EFTA Staat üblich sind – Partei des EWG Vertrages
- in einem polnischen Konsulat eingereicht wurde
- durch ein Mitglied der Besatzung eines Seeschiffes beim Kapitän eingereicht wurde.
- Die Unterlagen sollten per Einschreiben mit Versandbeleg unter Angabe der Uhrzeit des Versandes aufgegeben werden.
- Gemäß Art. 57 § 5 Nr. 2 der Verwaltungsverfahrensordnung wird die Frist eingehalten, wenn das Schreiben vor ihrem Ablauf