Änderungen bei Einkommen- und Körperschaftssteuer 2022 – Teil 4
Welche Steueränderungen wurden ab 2022 in Polen eingeführt? Wo kann gespart werden, wo werden wir mehr zahlen müssen? Nachstehend präsentieren wir die wichtigsten steuerrechtlichen Vorschriften, die im Januar 2022 in Kraft getreten sind.
Neuer Steuertarif (PIT)
Im Januar 2022 sind folgende Erhöhungen in Kraft getreten:
- Steuerfreibetrag bis zu 30.000 PLN für alle Steuerpflichtigen, welche die Steuern nach dem Steuertarif berechnen,
- Einkommensschwelle bis zu 120.000 PLN, nach deren Überschreitung der Steuersatz von 32% angewendet wird.
Bemessungsgrundlage der Steuer in PLN:
- < 120.000 PLN: 17% minus steuermindernder Betrag in Höhe von 5.100 PLN
- > 120.000 PLN: 15.300 PLN + 32% Überschuss über 120.000 PLN
Steuervorteil für Arbeitnehmer
Im Januar 2022 wurde eine Ermäßigung für Arbeitnehmer eingeführt, deren jährlicher Verdienst zwischen 68.412 und 133.692 PLN brutto beträgt (monatlich 5.700 – 11.140). Sie soll u.a. die fehlende Möglichkeit, den Krankenversicherungsbeitrag von der Einkommensteuer des Arbeitnehmers abzusetzen, nivellieren. Zu beachten ist, dass die Ermäßigung nicht für Dienstleistungsverträge gilt.
Der Ermäßigungsbetrag wird bei der Erhebung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer vom Arbeitgeber nach der folgenden Formel berücksichtigt:
(A x 6,68% – 380,50 PLN) ÷ 0,17, wobei A mindestens 5.701 PLN und höchstens 8.549 PLN beträgt,
(A x (-7,35%) + 819,08 PLN) ÷ 0,17, wobei A mehr als 8.549 PLN und höchstens 11.141 PLN beträgt,
– wobei A für das in dem jeweiligen Monat erzielten und nach dem Steuertarif besteuerten Einkommen des Arbeitnehmers steht.
Die Ermäßigung gilt auch für im Ausland erzielte Einkommen.
Kein Abzug des Krankenversicherungsbeitrags von der Einkommensteuer
Seit Januar 2022 ist der Krankenversicherungsbeitrag von Arbeitnehmern (9% der Einkünfte) nicht mehr von der Einkommensteuer absetzbar. Derzeit ist eine solche Absetzung bis zu 7,75% des Krankenversicherungsbeitrags möglich. Diese Änderung verursacht die Erhöhung der Besteuerung der Arbeitnehmer und damit auch die Erhöhung der Beschäftigungskosten.
Krankenversicherungsbeiträge von Geschäftsführungs- und Vorstandsmitgliedern
Seit Januar 2022 wird die obligatorische Abführung des Krankenversicherungsbeitrags auch für Vorstands- und Geschäftsführungsmitglieder eingeführt, die ihre Funktion aufgrund Bestellung ausüben, sowie für Prokuristen, die für ihre Tätigkeit eine Vergütung beziehen. Diese Personen sind dazu verpflichtet, einen Krankenversicherungsbeitrag in Höhe von 9% der Vergütung zu zahlen, ohne diesen von der Einkommensteuer absetzen zu können. Von dem Krankenversicherungsbeitrag ausgeschlossen sind Personen, die dem Sozialversicherungssystem in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat unterliegen, mit dem Polen einen Vertrag über die Sozialversicherung abgeschlossen hat.