Änderungen bei Einkommen- und Körperschaftssteuer 2022 – Teil 3
Welche Steueränderungen wurden ab 2022 in Polen eingeführt? Wo kann gespart werden, wo werden wir mehr zahlen müssen? Nachstehend präsentieren wir die wichtigsten steuerrechtlichen Vorschriften, die im Januar 2022 in Kraft getreten sind.
Finanzierung von Kapitaltransaktionen
Ab 2022 nicht mehr zum Steueraufwand gehören Fremdfinanzierungskosten, die zugunsten verbundener Unternehmen getragen werden und direkt oder indirekt für Kapitaltransaktionen bestimmt sind, insbesondere Kosten
- des Erwerbs bzw. der Übernahme von Anteilen (Aktien),
- des Erwerbs der Gesamtheit aller Rechte und Pflichten in einer Gesellschaft, die keine juristische Person ist,
- der Leistung von Nachschüssen,
- der Erhöhung des Grund- oder Stammkapitals,
- des Rückkaufs eigener Anteile zwecks Einziehung.
Durch diese Regelung soll eine gängige Praxis von Kapitalgruppen bekämpft werden, bei der Steuerpflichtige bei einem verbundenen Unternehmen eine Schuld eingehen um diese anschließend in eine Kapitaltransaktion umzuwandeln, z.B. durch Geldeinlage in eine andere Gesellschaft.
Standort der tatsächlichen Geschäftsführung
Ab Januar 2022 ändern sich die Grundlagen für die Ermittlung des Standorts der Geschäftsführung. Die Geschäftsführung eines Steuerpflichtigen liegt dann im Hoheitsgebiet Polens, wenn seine laufenden Angelegenheiten u.a. in Polen auf organisierte und ununterbrochene Art und Weise geführt werden, insbesondere aufgrund:
- eines Vertrags, eines Bescheids, einer Gerichtsentscheidung oder eines anderen Dokumentes, mit dem die Gründung bzw. der Betrieb dieses Steuerpflichtigen geregelt wird, oder
- erteilter Vollmachten, oder
- Verflechtungen im Sinne der Vorschriften über die Verrechnungspreise.
Angesichts der breiten Möglichkeit zur Ermittlung von Verflechtungen im Rahmen der Vorschriften über die Verrechnungspreise können verschiedene Situationen auftreten, in denen ein ausländisches verbundenes Unternehmen als in Polen steuerlich ansässig angesehen wird.
WHT- Refund-Verfahren
Seit dem 1. Januar 2022 wird das WHT-Refund-Verfahren (obligatorische Erhebung der WHT auf Beträge über 2 Mio. PLN jährlich) eingeschränkt und bei kumulativem Vorliegen der folgenden Voraussetzungen angewendet:
- es handelt sich um eine Transaktion mit verbundenen Unternehmen im Sinne der Vorschriften über Verrechnungspreise,
- die Transaktion betrifft passive Einkünfte (Dividenden, Lizenzen, Zinsen) und damit keine immateriellen Dienstleistungen,
- es handelt sich nicht um ein in Polen ansässiges Unternehmen.
Ferner wurde eine Zusatzklausel eingeführt, nach der das WHT-Refund-Verfahren auch auf Forderungen angewendet wird, die ohne berechtigte wirtschaftliche Gründe von diesem Verfahren ausgeschlossen wurden.