Gefängnisstrafe bei Verletzung des Geschäftsgeheimnisses

Jedes Ausnutzen oder Offenlegen des Geschäftsgeheimnisses entgegen der gesetzlichen oder vertraglichen Pflicht stellt nach polnischem Recht eine Straftat dar. Mit der Novellierung des Handelsgesellschaftsgesetzbuches (HGGB) wurde der Begriff des Geschäftsgeheimnisses (wortwörtlich im Polnischen „Gesellschaftsgeheimnis“) in Verbindung mit einem Verbot seiner Offenlegung in das Gesetz aufgenommen. Dieses Verbot richtet sich sowohl an gegenwärtige als auch ehemalige … Gefängnisstrafe bei Verletzung des Geschäftsgeheimnisses weiterlesen