Datenschutzbeauftragte im Interessenkonflikt
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt fest, wann die Ernennung eines Datenschutzbeauftragten obligatorisch ist. In sonstigen Fällen kann die Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten als Teil der so genannten guten Praxis erfolgen, z. B. um die Datenschutzkultur in einer Organisation zu stärken und hohe Datenschutzstandards zu gewährleisten. In beiden Fällen bringt die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten zusätzliche rechtliche Verpflichtungen…